Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verantwortlich:
Fitness-Club fit for life
Geschäftsführer und Inhaber: Sunee Bister
Friedrich Heinrich Allee 120
47475 Kamp-Lintfort

Registereintrag: 42698476

Umsatzsteuer-ID: 119/5187/3022

AGB:

1. Das Mitglied hat das Recht, die von fit for life zur Verfügung gestellten Einrichtungen zu den aushängenden veränderlichen Öffnungszeiten zu nutzen.

2. Das Mitglied hat sich an die aushängende Hausordnung des Clubs zu halten. Es hat den Mitgliedsausweis bei jedem Besuch vorzuweisen. Bei Verlust des Mitgliedsausweises ist eine Kostenpauschale von € 10,- für den Ersatzausweis fällig.

3. Es werden angemessene Trainingsmöglichkeiten für schwangere oder körperlich verletzte oder geschwächte Personen (besonders bei Rücken, Knie und Kreislauf Beschwerden), innerhalb der ausgehängten veränderlichen Öffnungszeiten angeboten. Eine Nichtbenutzung von fit for life durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrages, sofern die Gründe dafür in der Person des Mitgliedes liegen. Bei Schwangerschaft kann der Vertrag bis zu zehn Monate ruhen. Die Mitgliedschaft kann während des gesetzlichen vorgeschriebenen Grundwehr bzw. Zivildienstes ruhen. Ruhezeiten sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Geschäftsleitung möglich. Ausfallzeiten werden an das Ende der Vertragszeit angehängt.

4. Der Monatsbeitrag ist spätestens nach 3. Werktagen des vereinbarten Zahlungstermins im laufenden Monat im Voraus fällig und wird wie vereinbart per Lastschrift eingezogen. Durch nachträgliche Änderung der Zahlungsweise, auf Bar- oder Überweisung, wird eine Bearbeitungspauschale von € 5,- mtl. fällig. Bei einem Beitragsrückstand von 2 Monatsbeiträgen werden alle Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig. Die Form der Kündigung bleibt hier durch unverändert. Beiträge, Mahnspesen und Verzugszinsen werden (bei Lastschriftverfahren) per Lastschrift eingezogen. Bei Zahlungserinnerungen, Mahnschreiben und stornieren der Lastschrift werden Bearbeitungskosten von jeweils € 10,- erhoben.

5. Werden die Studioräume an einen anderen Ort verlegt, der innerhalb zumutbarer Entfernung zum Wohnort des Mitgliedes liegt, so bleibt die Mitgliedschaft bestehen. Bei einer einfachen Unterbrechung des Studio-Betriebes von bis zu vier Wochen ruht diese Mitgliedschaft um die Dauer des Ausfalls. Die Ausfallzeit wird am Ende der Vertragszeit angehängt. Die Mitgliedschaft bleibt auch gegenüber einem Rechtsnachfolger bindend.

6. fit for life behält sich vor, den monatlichen Mitgliedsbeitrag aus Betriebswirtschaftlichen Gründen (Kostensteigerung Strom, Wasser usw.) höchstens einmal jährlich prozentual in einem angemessen Verhältnis, jedoch nicht mehr als € 1,50,- mtl. automatisch zu erhöhen. Eine schriftliche Mitteilung, jedes einzelnen Mitglieds, erfolgt nicht.

7. Durch das Mitglied entstandene Sachbeschädigungen im fit for life Club, werden auf Kosten des Mitgliedes beseitigt.

8. fit for life haftet nicht bei Verlust von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Bargeld. Für eventuell auftretende Schäden im Club, welche sich das Mitglied während des Aufenthaltes im fit for life zuzieht, wird keine Haftung übernommen. Die Benutzung der Trainingsgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.

9. Es ist nicht gestattet eigene Getränke oder Lebensmittel für den Verzehr mitzubringen.

10. Erfüllungsort sind die Studio-Räume. Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist der Standort von fit for life beim Amtsgericht Rheinberg. Eine Änderung der Bankverbindung muss wegen dem Lastschriftverfahren sofort mitgeteilt werden. Bei durch Rückbuchung des Beitrages entstandenen Stornokosten werden dem Mitglied belastet. Weiterhin entstehen für jede Bearbeitung Kosten von € 10,- die ebenfalls dem Mitglied in Rechnung gestellt werden.

11. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt das die anderen Bestimmungen nicht. In diesem Fall wird die Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, die den gesetzlichen Normen entspricht.

– Stand Juni 2022 –